Pflegschaft (bei beschränkter Entmündigung), Kuratel (in besonderen Fällen)
curatore
Beistand (bei Teilentmündigung, bei Entlassung aus der elterlichen Gewalt); Kurator (in besonderen Fällen der Interessenwahrung z.B. bei Verschollenheit, bei Verwertung von Erbschaftsgütern)